Der Reisepass eines Staatsbürgers der Russischen Föderation ist das Hauptdokument, welches als Identitätsnachweis eines Staatsbürgers der Russischen Föderation außerhalb des Gebiets der Russischen Föderation dient.

Angesichts der dreimonatigen Passausstellungsfrist ist es sinnvoll, mit der Vorbereitung erforderlicher Unterlagen für einen neuen Reisepass 5 Monate vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des aktuellen Passes zu beginnen.

Falls die Reisepassgültigkeit erloschen ist (der Pass ist seit auch nur einem Tag abgelaufen), ist es erforderlich die Unterlagen zur Überprüfung des Vorhandenseins der russischen Staatsbürgerschaft einzureichen.

Eine Passabteilung des russischen Konsulats in Deutschland übt die Staatsfunktion im Erstellen und Aushändigen eines Reisepasses aus, welcher als Identitätsnachweis eines Staatsbürgers der Russischen Föderation außerhalb des Gebiets der Russischen Föderation dient, in Bezug auf einen im jeweiligen Konsulatsbereich lebenden (sich aufhaltenden) Bürger, welcher einen schriftlichen Antrag bei der Passabteilung des russischen Konsulats in Deutschland eingereicht hat.

Für die Ausfertigung des Reisepasses des Staatsbürgers der Russischen Föderation ist ein Passvorabantrag auszufüllen.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN FÜR DIE NEUAUSSTELLUNG EINES REISEPASSES

AUSSTELLUNG EINES REISEPASSES DER RUSSISCHE FÖDERATION​

Die Passabteilung eines russischen Konsulates in Deutschland nimmt Anträge der Staatsbürger der Russischen Föderation auf das Ausstellen von Reisepässen der neuen Generation entgegen, die elektronische Datenträge enthalten (biometrische Reisepässe) mit Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Diese Anträge sind via Webservice des Konsulatsdepartements des Russischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten auszufüllen. Im Chip eines solchen Reisepasses werden ein digitales Foto und die Personaldaten des Besitzers von der ersten Passseite eingetragen. Die Reisepässe werden in Moskau angefertigt.

Zum Beantragen eines biometrischen Passes müssen Sie einen Passvorabantrag ausfüllen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

1. Antrag auf die Passausstellung, via Webservice gestellt. Der Antrag ist auf einem Blatt Papier beidseitig auszudrucken;

2. Reisepass und die Kopie der Seiten mit dem Bild und den persönlichen Daten;

3. Falls Sie Ihren Namen geändert haben und einen neuen Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt bekommen möchten – Heiratsurkunde oder Namensänderungsurkunde nach russischer Norm, oder Namensänderungsnachweis oder Heiratsurkunde (und Kopien aller Seiten), ausgestellt durch die Behörden der Bundesrepublik Deutschland, mit der Apostille beglaubigt, samt einer Übersetzung ins Russische, beim Konsulat beglaubigt, sowie die Kopie des Nachweises;

4. Russischer Inlandpass im Original (falls vorhanden) und eine Kopie der ersten Seite mit Personalangaben und der Seite mit dem Stempel über die Anmeldung in Russland.

Angaben über Kinder werden im biometrischen Pass nicht erfasst!

Beim Antragstellen erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über den Eingang von Unterlagen mit der Nummer seines Antrages, mit der er die Fertigstellung seines Passes per Weblink in der Bescheinigung eigenständig überprüfen kann.

Die Bearbeitungsfrist eines Antrages auf die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses beträgt bis zu 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung aller dazu erforderlichen Unterlagen bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland.

Für die Aushändigung eines neuen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland mit dem „alten“ russischen Reisepass erforderlich. Bürgern mit dem russischen Inlandpass (die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten) wird empfohlen, den Inlandpass mitzunehmen um einen Vermerk über die Aushändigung des neuen Reisepasses darin anbringen zu lassen.

ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN

Für die Ausfertigung eines 5 Jahre gültigen Reisepasses legt der Staatsbürger der Russischen Föderation, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat, bei der Passabteilung des Russischen Konsulates in Deutschland folgende Unterlagen vor:

1. Antrag auf die Ausstellung eines Reisepasses, via Webservice eingereicht. Das Antragsformular ist auf eine Papierblatt beidseitig auszudrucken. Nicht unterschreiben;

2. 3 Passbilder (35 x 45 mm) vor hellem einfarbigem Hintergrund. Brillenträger haben ihre Brille ohne getönte Gläser aufzulassen;

3. Aktueller Reisepass und eine Kopie der Seite mit dem Bild und den Personalangaben;

4. Russischer Inlandpass (falls vorhanden) und eine Kopie der ersten Seite mit den Personalangaben und der Seite mit dem Stempel über die Anmeldung in Russland;

5. Falls Sie Ihren Namen geändert haben und einen neuen Reisepass auf den neuen Namen ausgestellt bekommen möchten – Heiratsurkunde oder Namensänderungsurkunde nach russischer Norm, oder Namensänderungsnachweis oder Heiratsurkunde, ausgestellt durch die Behörden der Bundesrepublik Deutschland, mit der Apostille beglaubigt, samt einer Übersetzung ins Russische, beim Konsulat beglaubigt, sowie die Kopie des Nachweises.

Im russischen Reisepass die Eintragung des Familiennamens, des Vornamens und des Vatersnamens des Passbesitzers erfolgt in der russischen Sprache und wird in der englischen Transliteration dupliziert.

Beim Antragstellen erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über den Eingang von Unterlagen mit der Nummer seines Antrages, mit der er die Fertigstellung seines Passes per Weblink in der Bescheinigung eigenständig überprüfen kann.

Die Bearbeitungsfrist eines Antrages auf die Ausstellung eines Reisepasses beträgt bis zu 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung aller dazu erforderlichen Unterlagen bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland.

Für die Aushändigung des neuen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland mit dem „alten“ russischen Reisepass erforderlich. Bürger mit dem russischen Inlandpass (die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten) wird empfohlen, den Inlandpass mitzunehmen um einen Vermerk über die Aushändigung des neuen Reisepasses darin anbringen zu lassen.

ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN

  1. Antrag auf die Ausstellung eines Reisepasses, via Webservice eingereicht. Das Antragsformular ist auf eine Papierblatt beidseitig auszudrucken;
  2. Reisepass eines Elternteils und Kopien der Seiten mit dem Bild und dem Eintrag über das Kind;
  3. Geburtsurkunde des Kindes nach russischer Norm oder Geburtsurkunde (und Kopien aller Seiten), ausgestellt durch die Behörde der Bundesrepublik Deutschland, mit der Apostille beglaubigt, samt einer Übersetzung ins Russische, beim Konsulat beglaubigt, sowie die Kopie des Nachweises;
  4. 2 Passbilder des Elternteils und 3 Passbilder des Kindes;
  5. Russische Inlandpass und Reisepass des Kindes im Original (falls vorhanden) und Kopien der Seiten mit den Personalangaben.

Beim Antragstellen erhält der Antragsteller eine Bescheinigung über den Eingang von Unterlagen mit der Nummer seines Antrages, mit der er die Fertigstellung seines Passes per Weblink in der Bescheinigung eigenständig überprüfen kann.

Die Bearbeitungsfrist eines Antrages auf die Ausstellung eines Reisepasses beträgt bis zu 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Einreichung aller dazu erforderlichen Unterlagen bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland.

Für die Aushändigung des neuen Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache bei der Passabteilung des russischen Konsulates in Deutschland mit dem „alten“ russischen Reisepass erforderlich. Bürger mit dem russischen Inlandpass (die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten) wird empfohlen, den Inlandpass mitzunehmen um einen Vermerk über die Aushändigung des neuen Reisepasses darin anbringen zu lassen.

ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN

  1. Antrag auf die Ausstellung eines Reisepasses, via Webservice eingereicht. Das Antragsformular ist auf eine Papierblatt beidseitig auszudrucken;
  2. Reisepass eines Elternteils und Kopien der Seiten mit dem Bild und dem Eintrag über das Kind;
  3. Geburtsurkunde des Kindes nach russischer Norm oder Geburtsurkunde (und Kopien aller Seiten), ausgestellt durch die Behörde der Bundesrepublik Deutschland, mit der Apostille beglaubigt, samt einer Übersetzung ins Russische, beim Konsulat beglaubigt, sowie die Kopie des Nachweises;
  4. 2 Passbilder des Elternteils und 3 Passbilder des Kindes;
  5. Reisepass des Kindes im Original (falls vorhanden) und eine Kopie der Seite mit den Personalangaben.